"individuelle Unterstützung daheim"
Das WohnCoaching richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychisch bedingten Einschränkung, die in ihrem persönlichen Lebensbereich einen spezifischen Bedarf an Behandlung und Unterstützung haben. Im Zentrum des WohnCoachings steht die Autonomie und Lebensqualität der Nutzerinnen und Nutzer. Unsere Definiton des WohnCoachings bezeichnet den behandlungsorientierten Prozess der Entwicklung von „Fertigkeiten“. Er beschreibt ein individuelles Instrument, welches Menschen ermöglichen soll, ihre für sich wichtigen „Fertigkeiten“ zu finden, zu aktivieren und zu trainieren. Soziale Teilhabe an der Gesellschaft soll stattfinden im Sinne der Inklusion.
Trägerschaft
Das WohnCoaching ist Bestandteil des Zentrum Psychiatrische Rehabilitation (ZPR) der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) AG. - Organigramm
Spezialitäten des Wohn-Coachings
· Nutzerin und Nutzer sind Auftraggeber
· Individuelle/verhandelbare Behandlung und Unterstützung mit dem Ziel der sozialen Inklusion
· Schritt in die Autonomie wird begleitet
· Soziales Umfeld wird auf Wunsch einbezogen/Vernetzung
· Begleitung in Krisensituationen (vor-während-danach) - HomeTreatment Rehabilitation
Zielgruppe
Mit dem WohnCoaching sollen Menschen mit einer psychisch bedingten Beeinträchtigung
bedürfnisorientiert und ausserhalb institutioneller Strukturen Unterstützung erfahren.
Aufnahmekriterien
· Alter zwischen 18 und 65
· diagnostizierte psychische Erkrankung gemäss ICD Kapitel F
· kein Nachweis für eine Spitalbedürftigkeit
· selbstständige Verwaltung der Finanzen oder durch eine Beistandschaft geregelt
Medizinische Vorsorge und Versorgung
Die Mitarbeitenden des WohnCoaching setzen die modernen psychiatrischen Erkenntnisse der gemeindenahen Versorgung inklusiv sozialpsychiatrischer Methoden um. Die psychiatrische, psychotherapeutische und medizinische Behandlung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt bei einer niedergelassenen Fachärztin oder einem niedergelassenen Facharzt, einer niedergelassen Therapeutin, einem Therapeuten oder einer Hausärztin, einem Hausarzt.
Finanzierung
Die Leistungen werden gemäss den Grundlagen der TARMED-Systematik Kapitel 02 erbracht und verrechnet.
Nichtärztliche ambulante Behandlung ist auf max. 4h/ Woche eingeschränkt.
Bei Nutzenden die zum Bezug einer IV-Rente berechtigt sind, kann der Aufwand der Betreuung über die Position «ambulante Betreuung» gegenüber dem Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Kanton Bern (GSI) abgerechnet werden.
Anmeldung